Aktuelles Sportjahr

Jahresbeiträge

Es gelten folgende Jahresbeiträge:

  • 1 Training pro Woche: CHF 800.-/Jahr (Regenbogen-Gruppen)
  • 2 Trainings pro Woche: CHF 1’400.-/Jahr (Regenbogen Plus-Gruppe)
  • 3 Trainings pro Woche: CHF 1’600.-/Jahr (Wettkampfgruppen Anfängerinnen und Mittlere)
  • 4 Trainings pro Woche: CHF 1’800.-/Jahr (Wettkampfgruppen Fortgeschrittene)

Das Ballett-Training ist in den Wettkampfgruppen integrierender Bestandteil der Ausbildung.
Wettkampfgruppen Anfängerinnen:  CHF 320.– / Jahr
Wettkampfgruppen Mittlere: CHF 390.– / Jahr
Wettkampfgruppen Fortgeschrittene: CHF 520.– / Jahr

Geschwister-Rabatt
Trainieren zwei oder mehr Geschwister in der RG Rüschlikon, reduziert sich der Jahresbeitrag ab dem zweiten Kind um CHF 100.– pro Jahr.

FAQ

Mitgliedschaft & Vereinsorganisation

Welche Kosten sind in den Jahresbeiträgen enthalten?

Alle Gymnastinnen erhalten ein qualifiziertes Training in einem wertschätzenden und unterstützenden Umfeld. Sie werden gezielt auf Auftritte, Shows und Turniere vorbereitet.

Gymnastinnen, die in eine Wettkampfgruppe wechseln, trainieren mit dem Fokus auf regionale und – bei entsprechender Eignung – auch nationale Wettkämpfe. Die sportliche Entwicklung steht dabei stets im Mittelpunkt. Im Wettkampfbetrieb wird zusätzlich gezielt an Technik und Ausdruck der Wettkampfübungen gearbeitet.

Welche zusätzlichen Kosten können anfallen?

Die folgenden Gebühren und Kosten sind nicht in den Jahresbeiträgen enthalten:

jährliche Administrationsgebühr: CHF 100.– pro Gymnastin (wird semesterweise in Rechnung gestellt)

Einmalige Einschreibegebühr für neue Gymnastinnen: CHF 50.–

 ZTV Sockelbeitrag: CHF 80.– pro Gymnastin (für regionale oder nationale Wettkämpfe)

STV Leistungssportabgabe: CHF 185.– pro Gymnastin (für regionale oder nationale Wettkämpfe)

Vereinsausrüstung: Bestehend aus einem zweiteiligen Vereinstrainer & Vereins-Top (Pflicht für Wettkampfteilnahme)

Startgelder: Für Wettkämpfe & Freundschaftsturniere

Hotel- & Reisespesen: Für Wettkämpfe & Freundschaftsturniere

Ferientrainings & Ballettstunden

Wettkampfdress, Spitzen & Handgeräte

Welche Kündigungsfristen gelten für die Mitgliedschaft?

Kündigung im 1. Semester: Schriftlich bis zum 31. Dezember für das Folgesemester.

Kündigung im 2. Semester: Schriftlich bis zum 30. Juni für das folgende Jahr.

Wichtig: Ohne fristgerechte Kündigung wird die nächste Semester-Vorauszahlung automatisch fällig. Bei vorzeitigem Austritt erfolgt keine Rückerstattung der Beiträge. Die Beiträge an Vereine und Verband sind statuarische Beiträge, weshalb kein rechtlicher Anspruch auf Rückzahlung oder Aussetzung besteht. 

Welche Regeln gelten für das Training und die Wettkampf-Teilnahme?

– Die Gymnastinnen müssen angemessen gekleidet & frisiert (Dutt-Frisur) erscheinen, um Sicherheit im Training zu gewährleisten.

Regelmässige Teilnahme & Pünktlichkeit wird erwartet. Abwesenheiten werden der Trainerin gemeldet.

– Die Trainerinnen entscheiden über Wettkampf-Teilnahmen, die Eltern werden rechtzeitig informiert.

Welche Aufgaben übernehmen Eltern im Verein?

Eltern werden gebeten, aktiv an Vereinsaufgaben mitzuwirken, darunter

– Auf- & Abbau der Wettkampf-Teppiche vor und nach dem Training

– Regelmässiges Staubsaugen der Wettkampf-Teppiche nach Einsatzplan 

– Mithilfe bei sozialen Anlässen (z.B. Apéros, Weihnachtsfeier)

– Unterstützung bei Ausland-Trainings & Wettkämpfen (z.B. Fahrgemeinschaften, Organisation)

– Wettkampf-Organisation und Mitarbeit im Organisationskomitee (OK)

– Übernahme von Freiwilligen-Einsätzen & Mitarbeit in temporären Projekt-Teams

Was heisst statuarische Beiträge?

Für alle Kurse (Leistungsgruppen und Regenbogen Kurse) erfolgen keine Rückerstattungen bei vorzeitigem Austritt vor Semesterende. Die Beiträge an Vereine und Verband sind statuarische Beiträge, weshalb kein rechtlicher Anspruch auf Rückzahlung oder Aussetzung besteht. Eine Ausnahme bilden Rückerstattungen mit Arztzeugnis. Hier besteht die Möglichkeit anteilsmässig die Kosten zurückzuerstatten.

Was ist der Zuständigkeitsbereich unserer Ethik-Verantwortlichen?

Die Ethik-Verantwortliche sorgt für ein respektvolles und faires Miteinander im Verein. Als Ansprechperson für ethische Fragen und Probleme unterstützt sie bei Konflikten, fördert Prävention und hilft, Richtlinien einzuhalten.

Du kannst dich jederzeit an die Ethikverantwortliche wenden: Für Fragen, Anliegen oder zu Themen wie Fairplay, Gleichbehandlung, Diskriminierung, Grenzverletzungen oder Konflikten und/oder wenn ein ungutes Gefühl aufkommt. Alle Anliegen werden vertraulich behandelt.